Haushaltsplan
Der Haushaltsplan enthält alle im Haushaltsjahr voraussichtlich eingehenden Erträge/Einzahlungen, zu leistenden Aufwände/Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen - für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde Hopsten. Der Haushaltsplan wird jährlich aufgestellt und durch den Rat der Gemeinde Hopsten verabschiedet. Er ist damit die verbindliche Grundlage für sämtliche finanzielles Handeln der Gemeinde Hopsten.
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Herr Rutemöller
Fachbereichsleitung 2/ Finanzen & Digitalisierung
05458 9325 20
rutemoeller@hopsten.de
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