Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW
Der Bund stellt mit dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInVFöG) 7 Milliarden Euro zur Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Kommunen zur Verfügung, hälftig aufgeteilt auf 2 Kapitel, dem Kapitel 1 "Infrastrukturprogramm" und dem Kapitel 2 "Schulsanierungsprogramm" mit unterschiedlichen Förderzielen.
Der Bund beteiligt sich maximal mit 90 % an den förderfähigen Kosten. Der Eigenanteil der Kommune beträgt mindestens 10 %. Der Förderzeitraum umfasst die Zeit vom 01.07.2015 bis 31.12.2023 (Kapitel 1) und 31.12.2025 (Kapitel 2) ; für ÖPP-Projekte bis einschließlich 2024.
Energetische Sanierung des Rathauses | Der Bund fördert dieses Projekt mit Fördermitteln im Rahmen des KInVFöG Kapitel 1. |
Energetische Sanierung der Franziskus-Schule | Der Bund fördert dieses Projekt mit Fördermitteln im Rahmen des KInVFöG Kapitel 1. |
Energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung | Der Bund fördert dieses Projekt mit Fördermitteln im Rahmen des KInVFöG, Kapitel 1. |
Energetische Sanierung der Beleuchtung auf kommunalen Sportplätzen | Der Bund fördert dieses Projekt mit Fördermitteln im Rahmen des KInVFöG, Kapitel 1. |
Erweiterung der Franziskus-Schule | Der Bund fördert dieses Projekt mit Fördermitteln im Rahmen des KInVFöG, Kapitel 2. |