Die Tätigkeit setzt voraus, dass die Person am Wahltag wahlberechtigt für die Bundestagswahl ist. Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit 3 Monaten in Deutschland wohnen.
Wahlhelfer/innen haben die Aufgabe am Wahltag im Wahllokal die Stimmzettel an die Wählerinnen und Wähler auszugeben, die Stimmabgabevermerke im Wählerverzeichnis einzutragen und am Wahlabend die abgegebenen Stimmen auszuzählen.
Der Dienst im Wahllokal erfolgt in zwei Schichten und kann nach Absprache mit den zusammen benannten Wahlhelfer/innen erfolgen. Das Wahlergebnis wird ab 18 Uhr gemeinsam ermittelt. Bei der Tätigkeit als Wahlhelfer bzw. Wahlhelferin handelt es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit, für die ein "Erfrischungsgeld" von 35 Euro gewährt wird.
Meldung zum/ zur Wahlhelfer/in
Kontakt ins Rathaus
Frau Käller
05458 9325 30
Frau Moss
05458 9325 34
wahlen@hopsten.de