Jugendliche (15 bis einschließlich 17 Jahre), die in das Berufsleben einsteigen, müssen vor Beginn der Beschäftigung ärztlich untersucht werden (Erstuntersuchung). Für diese Untersuchung wird ein Untersuchungsberechtigungsschein benötigt, der bei der Gemeinde Hopsten beantragt werden muss.
Diese Beantragung kann nun digtial erfolgen.
Links & Dokumente
- Onlineantrag Untersuchungsberechtigungsschein
- Flyer deutsch (PDF-Dokument)
- Flyer englisch (PDF-Dokument)