Kleinprojekteförderung 2025


Sie haben eine Idee für ein Projekt in unserer Gemeinde? Über die Kleinprojekteförderung sollen dieses Jahr wieder Projekte in der LEADER-Region Tecklenburger Land unterstützt werden.* Bis zu 80 Prozent der maximalen Gesamtkosten von 15.000 Euro können pro Projekt gefördert werden. Wichtig ist, dass Sie mit Ihrem Projekt einen Beitrag zu den regionalen Entwicklungszielen der LEADER-Region leisten und das Projekt bis zum 30.11.2025 umsetzen.

Den Schwerpunkt der Regionalen Entwicklungsstrategie für die Jahre 2023 - 2028 bildet das Thema Resilienz. Die LEADER-Region hat sich zum Ziel gesetzt, das Tecklenburger Land gut vorzubereiten auf den Umgang mit künftigen sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Herausforderungen. Gemeinsam mit Ihnen möchten wir unsere Region zukunftsorientiert und lebenswert gestalten – bewerben Sie sich jetzt mit Ihrer Projektidee!

  • Bitte beachten sie, dass dieser Aufruf und eine Förderung von Projekten aktuell noch unter dem Vorbehalt stehen, dass die beantragten Fördermittel durch das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW und der Bezirksregierung Münster bewilligt werden. Dies kann aufgrund der verzögerten Beschließung des Bundeshaushalts in diesem Jahr länger dauern als üblich.



Die Förderung auf einen Blick:

  • Jedes Kleinprojekt muss einen Beitrag zu mindestens einem Ziel der Regionalen Entwicklungsstrategie leisten.
  • Geplante Kleinprojekte dürfen Gesamtkosten von 15.000 € (brutto) nicht überschreiten.
  • Der Fördersatz beträgt bis zu 80 % (max. 12.000 € pro Maßnahme). Die restlichen 20 % müssen von den Antragstellenden als Eigenmittel selbst aufgebracht werden.
  • Gefördert werden Sachkosten (investiv und nicht investiv) und Dienstleistungen.
  • Je nach Fördergegenstand muss für einen Zeitraum von 5 bis zu 12 Jahren die Instandhaltung geförderter Gegenstände gewährleistet werden (Zweckbindungsfrist).
  • Für nicht im Eigentum befindliche Flächen oder Gegenstände, die für das Projekt benötigt werden, muss ein Gestattungs-/ Nutzungsvertrag mit der Eigentümerin bzw. dem Eigentümer abgeschlossen werden (spätestens bei Zusage einer Förderung).
  • Das Projekt muss vorfinanziert werden. Nach Projektabschluss und Abrechnung der Kosten erfolgt eine Erstattung.
  • Kleinprojekte müssen im Kalenderjahr 2025 bis spätestens zum 30.11.2025 umgesetzt und mit dem Regionalmanagement abgerechnet werden.


Weitere Infos finden Sie auf der Homepage des Kreis Steinfurt