Beantragung von Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl 2025


Die Wahlbenachrichtigungsbriefe werden allen Wahlberechtigten in den nächsten Tagen zugestellt.

Wählerinnen und Wähler, die sich für die Briefwahl entscheiden, können die Unterlagen ab sofort beantragen. Die Briefwahl muss schriftlich oder online beantragt werden. Einen Wahlscheinantrag gibt es auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes. Ebenso können Sie über den Online-Wahlschein direkt hier Briefwahlunterlagen beantragen. 

Weiterhin ist auf jedem Wahlbenachrichtigungsbrief ein QR-Code aufgedruckt. Diesen können sie ganz bequem mit dem Smartphone scannen und Sie können den Onlineantrag direkt personalisiert stellen. 

Wir weisen darauf hin, dass die Stimmzettel für die Bundestagswahl nach aktuellem Informationsstand frühstens ab Dienstag, den 04.02.2025 zu Verfügung stehen.

Im Vorfeld ist es nicht möglich, Briefwahlunterlagen auszustellen. Für die Zu- und Rücksendung der Briefwahlunterlagen bleiben nach Erhalt somit nur etwa 2 Wochen. Ebenso haben Sie die Möglichkeit, direkt im Briefwahlbüro zu wählen. 

Das Briefwahlbüro wird voraussichtlich ab Anfang Februar mit gesonderten Öffnungszeiten eingerichtet.
Die Zusatzöffnungszeiten des Briefwahlbüros finden Sie hier.


Anträge


Kontakt

Frau Moss
 05458 932534

Frau Käller
Leitung Fachbereich 3/ Ordnung & Soziales
 05458 932530

 wahlen@hopsten.de