Aktuelles aus dem Wahlbüro


Sie haben aber weiterhin die Möglichkeit, die Wahlscheine während folgender Öffnungszeiten des Briefwahlbüros im Rathaus Hopsten, Bunte Str. 35, 48496 Hopsten, zu beantragen und die Unterlagen mitzunehmen oder auch direkt vor Ort zu wählen.

Freitag, 21.02.2025 von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Sollten Sie Ihre beantragten Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig erhalten, melden Sie sich bitte bis spätestens Sams- tag, 22. Februar 2025 in der Zeit von 8:00 Uhr - 12:00 Uhr beim Wahlbüro, Telefon: 05458 9325-34.

Danach können keine neuen Briefwahlunterlagen mehr ausgestellt werden.

Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, können Wahlscheine bis zum Wahltag, 15:00 Uhr beantragt werden.

Haben Sie bereits einen Wahlschein beantragt, dann können Sie nur noch mit diesem Wahlschein wählen. Auch im Wahllokal sind Sie ohne diesen Wahlschein nicht mehr wahlberechtigt. Eine Wahlbenachrichtigung ist kein Wahlschein!

Das Wahlamt weist darauf hin, den hellroten Wahlbrief rechtzeitig so zu versenden oder in den Briefkasten am Verwaltungsgebäude zu stecken, dass er spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr bei der Gemeinde Hopsten eingeht. Der Wahlbrief kann auch im Rathaus der Gemeinde Hopsten abgegeben werden.

Wahlbriefe, die am Wahltag nach 18.00 Uhr beim Wahlamt der Gemeinde Hopsten eingehen, werden bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt.

Kontakt des Wahlamtes

Frau Moss
 05458 932534

 wahlen@hopsten.de